Abtreibung: Bis wann möglich? Die wichtigsten Fakten zum Thema

Ungewollt schwanger? Abtreibung bis wann?

Abtreibung- Bis wann möglich? Die wichtigsten Fakten zum Thema

Abtreibung bis wann? Ist wohl die erste Frage, wenn du nicht zu diesem Zeitpunkt ein Kind willst. Es ist völlig legitim, sich als Frau darüber Gedanken zu machen, da wir Frauen genauso wie Männer unsere berufliche Karriere ausbauen wollen. Aber auch andere Gründe können eine Motivation sein, an ein Schwangerschaftsabbruch nachzudenken.

Ein positiver Schwangerschaftstest, wenn kein Nachwuchs geplant ist? Eine ungewollte Schwangerschaft stellt das ganze Leben auf den Kopf. Manchmal gelingt es den werdenden Eltern, sich mit der ungeplanten Schwangerschaft anzufreunden. Doch oft ist auch die Vorstellung, das Kind zu bekommen, keine wirkliche Option.

Niemand macht sich diese Entscheidung leicht, doch in manchen Fällen scheint eine Abtreibung die einzige Möglichkeit. Dabei ist es wichtig, die Fristen und Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch zu kennen. Abtreibung bis wann? Gibt es Fristen, wie lange sie durchgeführt werden kann? Was muss dabei beachtet werden und welche Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs gibt es? Hier erfährst du alle wichtigen Fakten.

Ist eine Abtreibung erlaubt? 

 Abtreibungen gelten nach wie vor als großes gesellschaftliches Tabu . Niemand redet gerne darüber, denn zum einen gibt es immer noch sehr viele Abtreibungsgegner, die einen Schwangerschaftsabbruch als Mord bezeichnen und Frauen, die sich für diesen Schritt entscheiden, ein Gefühl von Schuld vermitteln. Doch auch diese machen sich diese Entscheidung ganz sicher nicht leicht.

Bis vor wenigen Jahrzehnten waren Schwangerschaftsabbrüche verboten. Erst seit den 70er Jahren begannen Frauen, ihr Recht auf eine freie Entscheidung für oder wider das ungeborene Kind einzufordern. Viele Prominente bekannten sich auch in Deutschland zunehmend zu ihrem vorgenommenen Schwangerschaftsabbruch.

Heute ist es Frauen in Deutschland durchaus möglich, über das Fortbestehen der ungewünschten Schwangerschaft entscheiden zu können. Doch dazu muss man wissen, dass Abtreibungen streng genommen immer noch nicht legal, das bedeutet rechtswidrig sind. Doch was sich geändert hat, ist die Strafverfolgung bezüglich Abtreibungen.

Bis vor ein paar Jahren war eine Abtreibung in Deutschland verboten. Heutzutage ist es durchaus möglich, dennoch in der Grauzone
Bis vor ein paar Jahren war eine Abtreibung in Deutschland verboten. Heutzutage ist es durchaus möglich, dennoch in der Grauzone

Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland straffrei. Dies wird gesetzlich geregelt durch den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs.

Demnach gilt deutschlandweit eine Abtreibung grundsätzlich als rechtswidrig. Unter folgenden Umständen kann die Abtreibung jedoch legalisiert werden:

  • Ist die Gesundheit oder sogar das Leben der Mutter durch das Fortführen der Schwangerschaft in Gefahr, kann eine Abtreibung als legal angesehen werden.
  • Ebenso ist der Schwangerschaftsabbruch legal, wenn die Schwangerschaft in Folge einer Straftat – beispielsweise bei einer Vergewaltigung – eingetreten ist.

Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann aber auch darüber hinaus jede Abtreibung straffrei bleiben, auch wenn sie streng genommen nicht legal ist.

Welche Bedingungen müssen für eine straffreie Abtreibung erfüllt werden? ?

Heutzutage ist es möglich, eine Schwangerschaft auf eigenen Wunsch zu beenden. Legal ist dies zwar nach wie vor nicht, doch die Freiheit zu dieser Entscheidung wird zumindest dadurch unterstützt, dass die Straftat des illegalen Schwangerschaftsabbruchs unter bestimmten Voraussetzungen nicht verfolgt und geahndet wird.

Zunächst müssen Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, eine Schwangerschaftskonfliktberatung aufsuchen. Diese werden von verschiedenen Einrichtungen angeboten, beispielsweise über die Caritas, pro familia oder die Arbeiterwohlfahrt. Auch einige Ärzte können die Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen.

Dieses Beratungsgespräch findet auf Wunsch völlig anonym statt. Es geht hierbei nicht darum, dass die Frau von ihrem Vorhaben abgebracht werden soll. Vielmehr soll sichergestellt werden, dass keine Frau zu der Abtreibung gegen ihren Willen gezwungen wird oder sich aus Verzweiflung dafür entscheidet, weil sie glaubt, es gäbe keine andere Lösung, etwa, weil finanzielle Probleme bestehen.

 Dieses Beratungsgespräch soll also gewährleisten, dass Frauen sich mit den Möglichkeiten auseinandersetzen , die sich ihnen bieten. Sowohl, was das Bekommen des Kindes anbelangt, als auch eine mögliche Abtreibung betreffend. Das Gespräch dient also der Beratung und der Unterstützung und zeigt alle möglichen Perspektiven auf. Das ist besonders wichtig, wenn Frauen sich mit den Möglichkeiten einer Abtreibung überhaupt noch nicht auskennen.

Entscheidet sich die Frau nach diesem Schwangerschaftskonfliktgespräch für die Abtreibung, erhält sie einen Beratungsnachweis durch die Stelle, bei der sie das Gespräch durchgeführt hat. Dieser Schein ist wichtige Voraussetzung, er muss dem Arzt, der die Abtreibung durchführt, vorgelegt werden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist kostenfrei.

Man braucht eine einen Beratungsnachweis vom Schwangerschaftskonfliktgespräch. Diese muss dem Arzt vorgelegt werden
Man braucht eine einen Beratungsnachweis vom Schwangerschaftskonfliktgespräch. Diese muss dem Arzt vorgelegt werden

Wichtig: Zwischen dem Gespräch und der Abtreibung selbst müssen mindestens drei Tage liegen. Dies gilt als Bedenkzeit und soll verhindert, dass eine Frau überstürzt handelt. Auch ist eine wichtige Bedingung, dass die Abtreibung nicht von demselben Arzt vorgenommen werden kann, der womöglich auch das Gespräch geführt hat.

Abtreibung bis wann? Und welche Möglichkeiten gibt es überhaupt? ?

Eine Abtreibung kann durch einen operativen Eingriff erfolgen. Die häufigste Variante ist die Absaugung. Dabei wird eine Kanüle durch die Vagina eingeführt, durch die die Gebärmutterschleimhaut, die Fruchtblase und der Embryo abgesaugt werden. Dieser Eingriff erfolgt unter Narkose. Das kann sowohl ambulant, als auch stationär durchgeführt werden. Dies kommt ganz darauf an, wo der Eingriff vorgenommen wird.

Seltener wird sich für die Ausschabung entschieden. Eine solche ist eher bei Fehlgeburten üblich, bei der Embryo, Fruchtwasser und Gebärmutterschleimhaut mit speziellen Instrumenten ausgeschabt wird. Aber auch im Rahmen einer Abtreibung kann diese Methode angewendet werden.

Eine relativ neue Methode des Schwangerschaftsabbruchs ist der medikamentöse Abbruch, umgangssprachlich auch die Abtreibungspille oder RU 486 genannt. Hierbei handelt es sich um ein hormonelles Medikament, welches seit Ende der 90er Jahre auch in Deutschland für den Schwangerschaftsabbruch zugelassen ist. Basis dieser Pille ist ein künstlich hergestelltes Hormon namens Mifepriston.

Dieses Antigestagen wirkt entgegen des natürlichen weiblichen Geschlechtshormons Gestagen, welches für den Erhalt der Schwangerschaft wirkt. Üblicherweise nimmt die Frau dieses Medikament unter ärztlicher Aufsicht ein. Bereits die einmalige Einnahme der Pille bewirkt, dass die befruchtete Eizelle abgestoßen wird. Dies dauert einige Stunden- Üblicherweise erfolgt die Abstoßung der Eizelle innerhalb von 36 bis 48 Stunden nach der Einnahme des Medikaments.

Zur Vollendung des Schwangerschaftsabbruchs nimmt die Frau ein weiteres Medikament ein, ein
sogenanntes Prostaglandin. Dieses löst Wehen aus und sorgt dafür, dass Embryo und Fruchtblase ausgestoßen werden. Im Anschluss daran kommt es zu Blutungen (Zwischenblutungen), die schließlich verantwortlich dafür sind, dass die Schwangerschaft vollkommen beendet und auch die Gebärmutterschleimhaut ausgestoßen wird.

Eine neue und bekannte Methode zur Abtreibung ist die Abtreibungspille
Eine neue und bekannte Methode zur Abtreibung ist die Abtreibungspille

Abtreibung bis wann? ?

Kommen wir zur ursprünglichen Frage: Abtreibung, bis wann geht das überhaupt?

Hier gibt es ganz klare Vorgaben. Die operativ durchgeführte Abtreibung in Form einer Ausschabung oder einer Absaugung kann nur bis zur 12. bzw. 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Beide Zeitangaben kursieren, was viele Frauen verwirren dürfte. Dabei meinen sie jedoch dasselbe. Eine sogenannte mechanische Abtreibung ist bis zur Vollendung der 12. Woche nach Eintritt der Schwangerschaft möglich.

Normalerweise werden Schwangerschaften jedoch nicht ab der Befruchtung, sondern ab dem ersten Tag des Zyklus berechnet, in dem die Schwangerschaft eintritt. Dieser ist gleichzeitig der erste Tag der Menstruation. Somit beginnt die 1. Schwangerschaftswoche eigentlich zu einem Zeitpunkt, in der die Schwangerschaft noch gar nicht eingetreten ist.

Die Befruchtung erfolgt etwa in der dritten Schwangerschaftswoche. Zusammengefasst kann also eine Abtreibung bis zu zwölf Wochen nach Befruchtung oder eben bis zur 14. Schwangerschaftswoche ab erstem Zyklustag legal durchgeführt werden.

Wünscht die Frau einen medikamentösen Abbruch, ist die Frist sogar noch kürzer. Die Abtreibungspille darf nur bis zur neunten Schwangerschaftswoche, also bis zu sieben Wochen nach der Befruchtung eingenommen werden.

Diese Fristen gelten auch, wenn eine Schwangerschaft infolge einer Vergewaltigung eingetreten ist.

Gibt es medizinische Gründe – wird etwa eine Gefährdung für Leib und Leben der Mutter eine extreme Fehlbildung des Embryos festgestellt, ist eine Abtreibung auch über die 12. bzw. 14. Schwangerschaftswoche hinaus möglich. Dies kann aber nur unter sehr besonderen Umständen erfolgen.

In diesem Fall kommen nur eine Ausschabung oder eine Absaugung infrage. Erfolgt die Abtreibung nach der 22. Schwangerschaftswoche, wird zunächst der Fötus im Mutterleib abgetötet, bevor der eigentliche Eingriff vorgenommen wird. Danach werden künstliche Wehen eingeleitet und der Fötus im Folgenden totgeboren.

Abtreibung bis wann? Andere Länder, andere Gesetze ?

Bisher haben wir nur über die geltenden Gesetze in Deutschland gesprochen. Doch wie sieht es in den anderen Ländern Europas aus? Die Haltung gegenüber Abtreibungen spaltet die Gesellschaft. In den meisten Ländern Europas herrscht jedoch über Legalität, Zeitraum und Methoden relative Einigkeit.

Es gibt jedoch einige Länder, in denen Abtreibungen immer noch sehr strikt verboten sind und entsprechend geahndet werden. Dies betrifft überwiegend Irland, Malta, Polen, Monaco, Liechtenstein, Andorra und San Marino. In einigen dieser Länder werden nur in extremen Ausnahmefällen wie bei Schwangerschaften infolge von Vergewaltigungen oder schweren Fehlbildungen Ausnahmen gemacht, aber auch das gilt nicht für alle.

In England, Finnland und Island sind Abtreibungen zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch sehr streng gesetzlich geregelt. Hier kann nur eine Drittperson, wie beispielsweise ein Arzt, die Entscheidung treffen, nicht aber die Schwangere selbst.

In Ländern wie England muss eine Drittperson darüber entscheiden und nicht die schwangere Frau selbst
In Ländern wie England muss eine Drittperson darüber entscheiden und nicht die schwangere Frau selbst

In den restlichen Ländern Europas verhält es sich ähnlich wie in Deutschland. In den meisten ist somit eine Abtreibung bis zur 12. bzw. 14. Schwangerschaftswoche möglich. Eine besondere Ausnahme bilden hier die Niederlande. Hier ist der Schwangerschaftsabbruch sogar bis zur 24. Schwangerschaftswoche möglich.

Unterschiede gibt es auch hinsichtlich der Bedenkzeit, die Frauen nach dem erfolgten Beratungsgespräch, bis zum Eingriff abwarten müssen. Es gibt durchaus Länder, die einen Abbruch unmittelbar nach dem Gespräch durchaus als legitim ansehen, andere wiederum setzen hier eine Frist von mindestens sieben Tagen.

Was kostet eine Abtreibung und wer trägt die Kosten? ?

Je nach Methode und ausführender Stelle kostet eine Abtreibung zwischen 400 und 800 Euro. Dabei kommt es natürlich unter anderem darauf an, ob der Eingriff stationär oder ambulant ausgeführt wird und welche Narkose dabei zum Einsatz kommt. Diese Kosten muss jede Frau grundsätzlich selbst tragen.

Doch wenn sie nicht in der Lage dazu ist, die notwendigen finanziellen Mittel dafür aufzubringen, kann sie eine Kostenübernahme beantragen. Dies erfolgt über ihre Krankenkasse. Dabei müssen sämtliche Einkünfte angegeben werden. Besteht ein Anspruch, etwa weil die Schwangere nicht ausreichend Einnahmen hat, übernimmt das jeweilige Bundesland die Kosten der Abtreibung. Dies wird direkt über die Krankenkasse geregelt.

Fazit ✅

Abtreibung – bis wann? Diese bange Frage stellen sich viele Frauen, die ungewollt schwanger werden. Leicht macht sich keine die Entscheidung. Ein Schwangerschaftsabbruch ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sehr aufwendig. Einige Termine und Gespräche müssen in Angriff genommen werden.

Viele Frauen kostet das Überwindung. Die Entscheidung selbst ist sicher keine leichte. Keine Frau sollte die Auswirkungen, die ein Abbruch sowohl körperlich als auch seelisch hat, unterschätzen. Gerade aus diesem Grund ist es durchaus sinnvoll dieses Beratungsgespräch nicht nur wahrzunehmen, sondern auch als wichtige Chance anzusehen, sich zu informieren und eine reflektierte Entscheidung zu treffen.

Sollte diese gegen das Kind ausfallen, so hat die Frau nach eingetretener Schwangerschaft zumindest 12 Wochen Zeit, um einen Abbruch vornehmen zu lassen.